Wahlpflicht-Unterricht

Wir berücksichtigen durch ein breites Unterrichtsangebot die unterschiedlichen Fähigkeiten und Neigungen der Schüler. Sie richtet deshalb
ihr Unterrichtsangebot so ein, dass jeder Schüler
• im Pflichtbereich (das sind alle amtlichen Unterrichtsfächer) eine grundlegende, allgemeine Ausbildung erhält.
• im Wahlpflichtbereich das Fach wählen kann, das seinen Fähigkeiten und Neigungen besonders entgegenkommt und seinen schulischen Entwicklungstendenzen entspricht
Im Pflichtbereich verfolgt die Schule das Ziel, unterschiedlichem Lernverhalten gerecht zu werden. Dies erfolgt durch geeignete Differenzierungsmaßnahmen, Betreuung in Lernzeitstunden und Förderunterricht in kleinen Lerngruppen. Neben dieser gemeinsamen Grundbildung, die für alle verbindlich ist, können Schüler der Gesamtschule durch Schwerpunktwahlen ihren Bildungsweg – entsprechend Neigung und Fähigkeit – selbst bestimmen. Diesem Ziel entspricht der Wahlpflichtunterricht, der ab Jahrgang 7 einsetzt und zusätzlich zu dem normalen Pflichtunterricht erteilt wird.

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