Schulordnung

Schulordnung der Ernst-Barlach-Gesamtschule Dinslaken, 

verabschiedet in der Schulkonferenz am 30.05.2006

Inhaltsverzeichnis

Geltungsbereich

Präambel

1. Unterricht
1. 1 Allgemeine Verhaltensregeln
1. 2 Umgang mit Medien
1. 3 Internetnutzung
2. Das Schulgebäude und seine Umgebung
2. 1 Sauberkeit und Ordnung
2. 2 Mensa
2. 3 Bibliothek
2. 4 Dependance Goethestraße
2. 5 Schulwege
2. 6 Fachräume
2. 7 Umweltschutz
2. 8 Verhalten bei Erkrankung und Unfällen
2. 9 Verhalten im Alarmfall
2. 10 Haftung und Versicherungsschutz
2. 11 Fahrräder
2. 12 Sekretariat
3. Maßnahmen bei Regelverstößen

In-Kraft-Treten

Verpflichtung

Schulordnung

Geltungsbereich

Die Schulkonferenz der Ernst-Barlach-Gesamtschule Dinslaken (EBGS) hat auf Grund des § 65 Abs. 2 Nummer 23 des Schulgesetzes (SchulG) in der gültigen Fassung vom 15.02.2005 und im Benehmen mit dem Schulträger die folgende Schulordnung erlassen.

Diese Schulordnung regelt den inneren Schulbetrieb.

Sie gilt in dem Rahmen, der durch die Bestimmungen des Schulgesetzes und durch die vom Rat der Stadt Dinslaken erlassenen „Hausordnung für städtische Schulen und Turnhallen“ vorgegeben ist.

Sie gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen an der EBGS tätigen Personen sowie für Benutzer und Besucher der Schule.

An außerschulischen Lernorten gilt unsere Schulordnung in Ergänzung zu ortsspezifischen Regeln und Vorschriften.

Präambel

Die Schulordnung stellt Regeln auf, die es ermöglichen sollen, dass alle, die an unserer Schule zusammen treffen, in sinnvoll geordneter Weise zusammen leben und arbeiten können.

Jeder Einzelne benötigt Freiraum. Diesen gilt es zu respektieren und zu schützen.

Die Ernst-Barlach-Gesamtschule ist eine Ganztagschule, sie ist Lern- und Lebensraum. In der Schule verbringen alle, insbesondere die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler, einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit.

Die Art, wie wir miteinander umgehen, be­stimmt ganz wesentlich die Atmosphäre an unserer Schule. Davon hängt ab, ob wir uns hier wohl fühlen können oder nicht. Deshalb müssen wir immer wieder aufmerksam, hilfsbereit und freundlich miteinander umgehen. Wir sollten nicht nur uns selbst sehen, vor allem nicht Einzelne ins Abseits stellen oder ausgrenzen. Das Zusammenleben in unserer Schule ist für jeden umso einfacher, je mehr Verantwortung jeder für sich und andere übernimmt.

Diese Schulordnung stellt mit ihren Regeln eine Vereinbarung auf der Grundlage des Schulprogramms dar, fordert Respekt, Achtung und Verantwortung und bietet Freiraum und Schutz.

1. Unterricht

Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Unterricht. Damit der Unterricht sinnvoll gestaltet werden kann, ist Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten erforderlich. Dazu gehört auch, dass alle pünktlich und vorbereitet kommen, ihre Materialien einschließlich Sportbekleidung mitbringen, sich am Unterricht beteiligen und den Unterricht nicht stören.

Eine Unterrichtsstunde hat 45 Minuten. Sollte eine Lehrerin oder ein Lehrer einmal nicht rechtzeitig in der Klasse eintreffen, geht die Klassensprecherin oder der Klassensprecher nach 10 Minuten zum Lehrerzimmer und fragt nach. Wenn dort niemand weiterhelfen kann, geht die Klassensprecherin oder der Klassensprecher zum Sekretariat.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer schließt den Unterricht, falls erforderlich auch erst nach dem Gong zum Stundenende. Das vorzeitige Verlassen der Unterrichtsräume, d.h. vor dem Ertönen des Pausengongs, ist keinesfalls erlaubt.

Freistunden kann es im Laufe eines Unterrichtsvormittags nur für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II geben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler haben Vertretungsunterricht.

Auch Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht. Generell sollten sich Schülerinnen und Schüler sowie die betroffene Lehrperson bemühen, die Vertretungsstunden für sinnvolle Lernangebote und einen entsprechenden Lernzuwachs zu nutzen. Daher sind Lehrerinnen und Lehrer, die vorhersehbar abwesend sind, verpflichtet, Arbeitsaufträge und ggf. Arbeitsmaterial für ihre Lerngruppen bereit zu stellen. Schülerinnen und Schüler müssen auch bei Vertretungsunterricht grundsätzlich ihre Arbeitsmaterialien mitbringen.

1. 1 Allgemeine Verhaltensregeln

Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Schülerinnen und Schüler, die bereits früher in der Schule sind, dürfen sich an der Scharnhorststraße ab 7.30 Uhr im Aula-Vorraum aufhalten. Um 7.50 Uhr werden die anderen Türen geöffnet, bis dahin bleiben alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof bzw. unter dem Pausendach. Nach dem ersten Klingeln begeben sich die Schülerinnen und Schüler direkt zu ihren Klassenräumen.

Während des Unterrichts ist das Essen und Trinken, mit Ausnahme von Mineralwasser, nicht gestattet. Dazu stehen die Pausen zur Verfügung.

Nach der 2. und 4. Stunde dauert die Pause 15 Minuten, zwischen allen anderen Stunden 5 Minuten als Wechselpause. Zusätzliche gibt es die Mittagspause nach der 5. oder 6. Stunde. Sollte nach der großen Pause der Unterricht in einem anderen Raum stattfinden, so nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen bereits mit in die Pause. Um die Klassenräume aufgeräumt zu halten, sollen Schülerinnen und Schüler ihre Taschen und Sportsachen immer mit sich führen oder in ihrem Schließfach deponieren. Die Fachräume und die Klassenräume sind während der Pausen abgeschlossen und werden erst durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer aufgeschlossen. Im Gebäude wird nicht gerannt, getobt oder mit Bällen u.Ä. gespielt.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und während der Pausen nicht ohne Genehmigung verlassen.

Mobiltelefone (Handys) und alle anderen nicht schuleigenen elektronischen Geräte müssen beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein und dürfen nur in Ausnahmefällen nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft benutzt werden. Sollte jemand bei Leistungsüberprüfungen ein Handy dabei haben, kann die Lehrerin oder der Lehrer verlangen, dass es vor der Arbeit bzw. der Prüfung abgegeben wird; ansonsten kann ein „vorbereiteter Täuschungsversuch“ angenommen werden. Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich untersagt. In den Mittagspausen ist die Nutzung von MP3-Playern gestattet.

Alle anderen elektronischen Geräte dürfen nur unter Vorbehalt und nach vorhergehender Absprache mit der Lehrkraft mit in die Schule gebracht werden; auch über ihre Nutzung entscheidet die jeweilige Fachlehrerin oder der Fachlehrer. Ein Versicherungsschutz besteht für diese Geräte nicht.

Bei jeder Form der Unterrichtsstörung durch elektronische Geräte (Handys, MP3-Player o.Ä.) können diese eingezogen und der Schulleitung übergeben werden.

1. 2 Umgang mit Medien

Mit allen Lehr- und Lernmitteln ist so umzugehen, dass sie über einen längeren Zeitraum verwendet werden können.

Bücher und andere Medien, die leihweise ausgegeben worden sind, dürfen nicht mit Notizen, Bemerkungen u. Ä. versehen werden. Alle Schulbücher sind unmittelbar bei der Ausgabe auf Beschädigungen, Notizen, Bemerkungen usw. zu überprüfen und diese sofort der Lehrerin oder dem Lehrer zu melden. Verloren gegangene oder beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.

Alle technischen Geräte müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Bei Beschädigung oder Zerstörung haftet der Verursacher.

In den Räumen mit einer besonderen technischen Ausstattung (z.B. Computerräume, Bibliothek, Fachräume) gelten zusätzliche Benutzerregeln.

Computer sind in der Schule Instrumente zum Lernen; sie sollen entsprechend genutzt werden.

Es gibt in derSchule mehrere Informationstafeln. Sie stehen entweder wichtigen offiziellen Schulmitteilungen zur Verfügung oder anderen Informationen, z.B. Plakaten für Veranstaltungen oder Schülermitteilungen. Dabei darf kein kommerzielles Unternehmen in der Schule ohne besondere Genehmigung werben. Um „Wildplakatierung” zu vermeiden, müssen alle Aushänge von der Schulleitung abgezeichnet sein.

1. 3 Internetnutzung

Die Nutzung der Computer unserer Schule für einen Zugang zum Internet ist Schülerinnen und Schülern nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrperson gestattet, SII-Schülerinnen und Schüler haben freien Internetzugang. Das Internet darf nur für schulische Zwecke genutzt werden.

Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet verpflichtet. Es soll als Informationsquelle und zum Austausch von Nachrichten dienen. Es ist darauf zu achten, dass die Privatsphäre und die Persönlichkeit eines jeden Menschen geachtet wird. Selbstverständlich dürfen keine verbotenen Inhalte gespeichert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veränderung oder dem Ausspähen von Daten, Computersabotage und Computerbetrug um Straftatbestände handelt.

2. Das Schulgebäude und seine Umgebung

Wir bemühen uns alle, das Schulgebäude ansprechend und freundlich zu gestalten. Es muss im Interesse aller liegen Materialien und Objekte pfleglich zu behandeln.

Für bestimmte Aufgaben und für die unterrichtsfreie Zeit gibt es eigene Bereiche wie Fachräume, SV-Raum, Mensa, Bibliothek, Oberstufen-Raum, Pausenhöfe usw. Diese Bereiche dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden.

Ballspielen ist außerhalb des Gebäudes auf dem Schulhof mit Softbällen (Schaumstoffbälle oder weiche Gummibälle) und in den ausgewiesenen Bereichen mit Basketbällen erlaubt. Im Gebäude wird nicht mit Bällen gespielt. Inlineskates, Kickboards u. Ä. gehören nicht in die Schule.

Das Werfen mit Schneebällen ist untersagt, da es zu Verletzungen führen kann.

Der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen aufgrund besonderer Anlässe kann nur die Schulleitung bzw. die Schulkonferenz genehmigen.

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten, Schülerinnen und Schülern der SII sowie Lehrerinnen und Lehrern ist das Rauchen lediglich im Innenhof des Atriums gestattet.

Die Umgebung der Schule ist ein Teil unseres Lebensraumes und unsere Visitenkarte nach außen. Ein entsprechend positives und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber unserer Nachbarschaft wird von allen am Schulleben Beteiligten erwartet. Daher ist ein Aufenthalt sowie ein Abstellen der Fahrräder auf Nachbargrundstücken grundsätzlich untersagt.

2. 1 Sauberkeit und Ordnung

Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit in der Schule verantwortlich; dies gilt insbesondere für das Schulgelände, die Flure, die Fach- und Klassenräume, die Sporthallen, die Mensen und die Aula.

Sachbeschädigungen sind zu vermeiden, dazu gehört auch das Beschmieren und Beschrei­ben von Mobiliar und Wänden. Auf den Toiletten ist ganz besonders auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Bei mutwilligen Beschädigungen und Zerstörungen müssen die Reparaturkosten von den Ver­ursachern getragen werden.

Am Ende einer Unterrichtsstunde soll die Klasse sauber und die Tafel geputzt sein. Sobald der Klassenraum verlassen wird, muss das Licht ausgeschaltet und die Fenster müssen geschlossen werden. Die Stühle werden am Ende der letzten Stunde hochgestellt, die in diesem Raum erteilt wird; dies ist aus dem Raumplan ersichtlich. Außerdem muss auf Sauberkeit im Flurbereich geachtet werden.

Nach jedem Aufenthalt in gemeinschaftlich genutzten Räumen, z.B. Aula, Fachräume, müssen auch diese aufgeräumt und sauber verlassen werden; und auch hier müssen ggf. die Stühle hochgestellt werden.

Für alle Schüler gibt es Schließfächer. Die Schließfächer sollen eine Erleichterung bei der Organisation der persönlichen Materialien darstellen; mit Rücksicht auf die hygienischen Verhältnisse dürfen dort keine ver­derblichen Sachen gelagert werden. Eine regelmäßige Reinigung des Schließfaches ist notwendig, denn es muss in einem absolut sauberen Zustand wieder abgegeben werden. Kennzeichnungen auf den Schließfächern sind nicht zulässig.

Am Ende der 15-Minuten-Pausen und der Mittagspause ist ein Ordnungsdienst eingerichtet. Die Klassen 5-10 sorgen in dieser Zeit für die Sauberkeit auf dem Schulgelände, sammeln Papier auf und evtl. herumstehende Flaschen ein. Die Aufgabe des Ordnungsdienstes sollte dadurch erleichtert werden, dass der Abfall in die Mülleimer entsorgt wird. Der Ordnungsdienst wird zu Anfang eines Schuljahres eingeteilt. Pläne hängen in den Klassen, außerdem wird der Ordnungsdienst einer bestimmten Woche durch einen zusätzlichen Aushang bekannt gegeben.

2. 2 Mensa

Um in der Mensa einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen, sollen folgende Regeln gelten:

Der Unterricht schließt mit dem Pausengong. Das vorzeitige Verlassen der Unterrichtsräume ist nicht erlaubt, verboten ist für die Jahrgänge 7-10 auch der Einkauf in den 5-Minuten Pausen zwischen dem Unterricht.

Der Verkauf von Waren wird spätestens 5 Minuten vor Pausenende durch die Mitarbeiter des Ganztagsvereins eingestellt.

Alle Speisen und Getränke sollen grundsätzlich in der Mensa verzehrt werden, ausgenomnen

sind von dieser Regelung lediglich Wurst- und Käsebrötchen, Frischobst, Süßigkeiten und Eis

Die Aufsicht führenden Kolleginnen und Kollegen nehmen ihre Aufsichten aktiv wahr, indem sie Schülerinnen und Schüleraus der Mensa schicken, wenn diese weder etwas kaufen noch essen wollen, dazu anhalten, dass die Abfälle in den aufgestellten Mülleimern entsorgt werden, aus der Mensa verweisen, wenn sie drängeln, schubsen oder sich unhöflich verhalten, darauf aufmerksam machen, dass keine Speisen und Getränke (außer Wurst- und Käsebrötchen, Frischobst, Süßigkeiten und Eis) aus dem Bereich der Mensa- und Cafehausebene mitgenommen werden.

Während der beiden Vormittagspausen erfolgt in der Mensa I die Imbissausgabe für die Jahrgänge 7-9, in der Mensa II für die Jahrgänge 10 bis 13.

2. 3 Bibliothek

Jacken und Rucksäcke dürfen nicht mit in die Schulbibliothek genommen werden. Die ausgeliehenen Medien sind pfleglich zu behandeln und pünktlich zurückzugeben, ansonsten werden Versäumnisgebühren erhoben. Verloren gegangene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden. In der Schulbibliothek ist in besonderer Weise auf Ruhe zu achten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

2. 4 Dependance Goethestraße

In der Dependance an der Goethestraße sind die Jahrgangsstufen 5 und 6 der EBGS untergebracht. Hier gelten einige zusätzliche Regelungen.

Die Schülerinnen und Schüler halten sich bis 7.55 Uhr auf dem Schulhof auf. Erst dann dürfen sie das Gebäude und die Klassenräume betreten.

Während der großen Vormittagspausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude und gehen auf den Schulhof oder in die Mensa. In der Mittagspause ist der Aufenthalt im Gebäude gestattet.

Auf dem Schulhof gibt es verschiedene Aufenthaltsbereiche. An den Tischtennisplatten ist das Spielen mit kleinen Bällen erlaubt. Das Basketballspielen ist nur auf dem Basketballfeld gestattet. Auf dem übrigen Schulhof sind wegen der Verletzungsgefahr ausschließlich Softbälle zum Spielen erlaubt.

2. 5 Schulwege

Der Weg zwischen den beiden Schulgebäuden gehört bereits zur Unterrichtszeit. Damit der Weg sicher zurückgelegt werden kann und der Unterricht bald beginnen kann, werden folgende Grundsätze aufgeführt:

Wenn eine Verletzung vorliegt, die das Gehen stark beeinträchtigt, wird die Lehrperson rechtzeitig vorher darüber informiert.

Die Schülerinnen und Schüler treffen sich am vereinbarten Treffpunkt und bleiben bis zum Eintreffen des Lehrers auf dem Schulgelände. Sie bleiben als Gruppe zusammen und gehen aus Rücksicht auf andere, insbesondere ältere Fußgänger nur zu zweit nebeneinander. Ein neben dem Fußweg bestehender Fahrradweg wird nicht benutzt. Zur Sicherheit aller wird nicht gedrängelt oder geschubst. Die Straßen werden – nur nach Aufforderung der Lehrperson – gerade überquert.

Bei der Fahrt mit einem Schulbus werden alle Sitzplätze besetzt. Die stehenden Schülerinnen und Schüler halten sich sicher fest. Der Busfahrer darf nicht gestört werden. Deshalb halten die Schülerinnen und Schüler eine angemessene Lautstärke ein. Bei der Rückkehr ins Schulgebäude dürfen andere Lerngruppen nicht gestört werden.

2. 6 Fachräume

Die Fachräume dürfen nur unter Aufsicht der Fachlehrerin oder des Fachlehrers betreten werden.

Schülerinnen und Schüler dürfen Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Chemikalien, Anlagen für elektrischen Strom, Gas und Wasser nur auf Anweisung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers benutzen. Dabei müssen die Sicherheitsregeln eingehalten werden.

In den Fachräumen darf aus Sicherheitsgründen weder gegessen noch getrunken werden.

Auf die Besonderheiten der Raumnutzung werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung hingewiesen.

2. 7 Umweltschutz

Von jedem wird Sparsamkeit im Umgang mit Papier, Strom, Wasser und Heizung erwartet.

Die während der Pausen anfallenden Abfälle gehören in die aufgestellten Papierkörbe. Um die Abfallmengen so gering wie möglich zu halten, sollten beim Pausenfrühstück alle auf eine umweltfreundliche Verpackung zurückgreifen.

2. 8 Verhalten bei Erkrankung und Unfällen

Durch besonnenes Verhalten kann jeder dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden. Falls sich aber doch einmal ein Unfall ereignet, kann eine Lehrerin oder ein Lehrer sofort um Hilfe gebeten werden. Die Lehrerin oder der Lehrer wird weitere Maßnahmen veran­lassen.

An der EBGS gibt es einen Schulsanitätsdienst. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 stehen bei kleineren Verletzungen oder Erkrankungen zur Verfügung, um Erste Hilfe zu leisten. Dieser wird über das Sekretariat gerufen.

Grundsätzlich kann eine Freistellung vom Unterricht (ausgenommen Notfälle) wegen einer plötzlich aufgetretenen Erkrankung nur nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichtes erkranken und nach Hause möchten, informieren den Fachlehrerin oder den Fachlehrer und – sofern erreichbar – die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Anschließend melden sie sich dann beim Abteilungsleiter oder im Sekretariat. Dort erfolgt dann die Information der Eltern. Sind die Eltern nicht zu erreichen, hat die Schülerin bzw. der Schüler bis zum Unterrichtsende in der Schule zu verbleiben, da die Schule weiterhin aufsichtspflichtig ist. In solchen Fällen (ausgenommen Notfälle) wird die Betreuung durch den Abteilungsleiter bzw. das Sekretariat organisiert. Im akuten Notfall erfolgt ein Transport mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus. Der Kranken- oder Notarztwagen wird in der Regel im Sekretariat bestellt.

2. 9 Verhalten im Alarmfall

Bei Ertönen des Alarmsignals verlassen alle Lerngruppen gemäß Flucht- und Rettungswegeplan das Schulgebäude unter Aufsicht der Lehrperson. Es ist auf größte Ruhe, Ordnung und Vermeidung jeglicher Panik zu achten. Die Rettungswege dürfen nicht eingeengt werden. Die Lehrperson überzeugt sich, dass niemand – auch nicht in Nebenräumen – zurückgeblieben ist.

Ausgezogene Kleidungsstücke und Schultaschen werden zurückgelassen. Alle Türen und Fenster sind zu schließen, Türen jedoch nicht abzuschließen. Die Lehrperson nimmt das Klassenbuch bzw. die Klassenliste mit, um die Vollständigkeit der Schülergruppe überprüfen zu können.

Nach Verlassen des Schulgebäudes ist unverzüglich der Sammelplatz aufzusuchen. Dort stellen sich die Schülergruppen übersichtlich auf.

2. 10 Haftung und Versicherungsschutz

Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit und auf dem direkten Schulweg nach den gesetzlichen Vorschriften gegen Unfälle versichert.

Die Haftung im Schadensfall richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Im Rahmen dieser Vorschriften haften auch die Schülerinnen und Schüler (oder ihre Erziehungsberechtigten) für die von ihnen verursachten Personen- und Sachschäden.

Das Mitbringen von Wertsachen und größeren Geldbeträgen zur Schule sollte unterbleiben; es erfolgt in jedem Fall auf eigene Verantwortung.

2. 11 Fahrräder

Möglichkeiten, die Fahrräder abzustellen, befinden sich an der Scharnhorststraße in einem unbewachten Fahrradkeller für die Oberstufe und einem bewachten Fahrradkeller für die Jahrgangsstufen 7 bis 10, dessen Benutzung kostenpflichtig ist, da dort ein 100%-iger Versicherungsschutz besteht. Die Fahrräder sind nur darin versichert, wenn sie abgeschlossen auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt sind.

An der Goethestraße werden die Fahrräder ausschließlich im Fahrradkäfig oder im Fahrradkeller abgestellt.

An allen übrigen Stellen des Schulgeländes ist das Abstellen von Fahrrädern verboten, da es sich größtenteils um Feuerwehraufstellflächen handelt.

2. 12 Sekretariat/ Hausverwaltung:

Zur Schule gehören auch die Sekretärinnen, der Hausmeister und die Reinigungskräfte. Das Sekretariat ist für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zu den angegebenen Zeiten geöffnet.

Der Hausmeister kann in dringenden Fällen aus dem Sekretariat angerufen werden. Im Hausmeisterbüro kann nachgefragt werden, wenn etwas verloren wurde. Die Fundsachen dagegen werden bitte im Sekretariat abgegeben.

3. Maßnahmen bei Regelverstößen

Wer gegen diese Schulordnung verstößt, sollte den Mut und die Zivilcourage aufbringen dies zuzugeben und zur Wiedergutmachung bereit sein.

Bei persönlichen Streitigkeiten zwischen Schülerinnen und Schülern wird den Betroffenen geraten, selbst die Streitschlichter aufsuchen. Zudem kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer dies verlangen. Die Gruppe unserer ausgebildeten Streitschlichter besteht aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Jahrgangsstufen, die an einer speziellen Ausbildung teilgenommen haben. Sie stehen in großen Pausen, insbesondere in den Mittagspausen, für Gespräche bereit, um andere Schülerinnen und Schüler in Konfliktfällen unterstützen und beraten zu können.

Eine Möglichkeit Schaden wieder gutzumachen oder Einsicht bei Fehlverhalten gegenüber der Gemeinschaft zu zeigen, besteht darin, eine Arbeit für die Gemeinschaft zu leisten. Dies kann z.B. durch eine Arbeit auf dem Schulgelände, aber auch durch andere sinnvolle Aufgaben geschehen. In jedem Fall wird eine solche Arbeit mit der Schulleitung bzw. der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer abgesprochen.

Darüber hinaus bleiben die unter § 53 SchulG aufgeführten erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen, die von der Schule ergriffen werden können, von dieser Schulordnung unbeeinträchtigt.

Inkrafttreten

Diese Schulordnung tritt am 01.08.2006 in Kraft.

Sie wurde beschlossen in der Schulkonferenz am 30.05.2006.

Verpflichtung

Hiermit bestätige ich, dass ich die Schulordnung der Ernst-Barlach-Gesamtschule Dinslaken, in der Fassung, die am 30.05.2006 durch die Schulkonferenz beschlossen wurde, erhalten und zur Kenntnis genommen habe und mit meiner Unterschrift anerkenne.

Ich werde mich bemühen, diese Schulordnung in allen Punkten einzuhalten, und akzeptiere, dass Verstöße gegen die Schulordnung mit entsprechenden Maßnahmen geahndet werden.

Name: ______________________ Vorname: ________________

Klasse/Jahrgangsstufe ________ im Schuljahr 20__/__ ­

Dinslaken, den__________________

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Unterschrift der Schülerin / des Schülers Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten

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Unterschrift der Klassenlehrerin /des Klassenlehrers