EBGS – NEWS der Schulleitung

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Die folgende Mitteilung des Ministeriums hat mich am FR der vergangenen Woche erreicht:

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

Die Reaktionen fallen bei Eltern, Schülern und Lehrern sehr unterschiedlich aus. Sie reichen von Zustimmung bis Ablehnung. Damit der Schulfrieden gewahrt bleibt ist mir wichtig, dass wir mit gegenseitigem Respekt aufeinander zugehen, auch wenn die Positionen zu dieser Änderung kontrovers ausfallen.

Für den Schulalltag bedeutet die Neufassung, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht aufgehoben ist und niemand gezwungen werden kann, eine Maske zu tragen. Freiwillig dürfen Masken gerne weiterhin getragen werden. Beim Verlassen des Sitzplatzes ist allerdings die Maske wieder anzulegen, ebenso auf den Fluren und in den übrigen Aufenthaltsbereichen unserer Schule; auf den Schulhöfen allerdings nicht.

Weiterhin gilt auch die Testpflicht an drei Tagen in der Woche: MO, MI sowie FR für alle Schüler und Lehrer, die keinen Impfnachweis bzw. einen gültigen Test eines Testzentrums nachweisen können. Wegen des Feiertages (1.11.) testen wir in der kommenden Woche am DI, MI und FR. Die Durchführung obliegt immer den Kollegen, die in der 1. Stunde Unterricht haben.

Vor dem Hintergrund dieser Neuregelung appelliere ich erneut an alle, sich impfen zu lassen, wenn noch nicht geschehen, denn eine Impfung stellt den bestmöglichen Schutz dar.

Aufholen nach Corona / Förderangebot in den Herbstferien

An unserem Förderangebot in den Herbstferien haben insgesamt 42 Schüler freiwillig teilgenommen. Dieses Angebot werden wir auch in den kommenden Ferien bis zu den Herbstferien 2022 aufrechterhalten. Anmeldungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Die nächste Ferienschule findet in den Weihnachtsferien statt.

Aus dem Landesprogramm Aufholen nach Corona haben wir auch finanzielle Mittel der Landesregierung erhalten. Diese werden für besondere Fördermaßnahmen auf Antrag durch die Lehrkräfte verausgabt. Unserer Schule wurden aus diesem Programm auch Mittel für die Einstellung von zusätzlichem Personal zu Verfügung gestellt. Insgesamt sind es 5o Stunden für die wir Arbeitsverträge befristet bis zum 31.12.2022 – dann endet das Programm – ausstellen dürfen.

Wichtige Termine im November:

08.11. Literaturwoche / neu: jetzt auch für die Oberstufe

09.11. Fortsetzung des Schulbauberatungsprozesses mit dem Schulträger

11.11. Elternsprechnachmittag 15-18 Uhr

15.11. Elternsprechnachmittag 15-18 Uhr

18.11. Schulinterne Lehrerfortbildung / kein Unterricht, jedoch Klassenarbeiten in den ersten beiden Stunden wie angekündigt

22.11. Informationsabend für die GGS-Eltern neuer Jahrgang 5 in der Aula-S

22.11. bis 24.11. Aktion „Straßenkind für einen Tag“

Ankündigung Dezember:

04.12. Tag der offenen Tür in der Goethestraße

Schülerschließfächer

Für zwei Klassen fehlen leider noch immer die Schülerschließfächer. Diese sind bestellt und nach Auskunft des Anbieters sollen sie im Monat Dezember geliefert werden. Die Klassenlehrer informieren die betroffenen Klassen sobald wir die Schließfächerschränke aufstellen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Wangerin, Schulleiter