WIEDERAUFNAHME DES SCHULBETRIEBS AN DER EBGS

Erstellt nach den Vorgaben der 15. Mail des MSB vom 18.4.2020
[Update 19.04.2020]
 
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebes an der EBGS erfolgt nach den folgenden Prinzipien:
Vorbereitung auf die ZP10 in D, E, M in kleinen Gruppen, bedarfsorientierte Prüfungsvorbereitung, Lehrer-Raumprinzip, Mund/Nasenschutzpflicht, Aufhebung von Ganztag, Stundenraster und Stundenpläne, Dezentralisierung und Eigenverantwortlichkeit der Klassen- und FachlehrerInnen
 
1 Bedarfsorientierte Prüfungsvorbereitung auf der Grundlage von Freiwilligkeit
Wir führen zunächst eine bedarfsorientierte Prüfungsvorbereitung ab MO., 27.4.2020 für die SchülerInnen der Klassen 10 (ausschließlich in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik) sowie der Q2 an. Vorgeschaltet sind für die Schüler der Klassen 10 am DO. 23.4. ein Begegnungstag mit ihren Klassenlehrern und für die SchülerInnen der Q2 ein Begegnungstag am FR. 24.4. mit ihrer Beratungslehrerin. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist verpflichtend. Nach Aufklärung durch die KlassenlehrerInnen und Beratungslehrerin SII werden die Prüfungsabsolventen der Q2 in der Lage sein, ihre Teilnahme an den vorbereitenden Abiturprüfungsmaßnahmen entscheiden zu können. Daher gilt hier eine Teilnahmeverpflichtung für die SchülerInnen der Q2 am Begegnungstag. Ausnahmen bzw. Abweichungen hiervon sind mit dem zuständigen Abteilungsleiter, Herr van Hasseln zuvor abzustimmen. Die Schüler der Klassen 10 erhalten durch ihre Klassenlehrer den Stundenplan für die Zeit des Unterrichtes bis zum Beginn der ZP10-Prüfungsphase, alle notwendigen Informationen zu den Themen Hygienevorschriften, Vorbereitung auf die ZP10, organisatorische Hinweise zu den Prüfungsvorbereitungen. Und zusätzlich reflektieren die KLL mit ihren Schülern die zurückliegende Phase des eigenständigen Lernens zu Hause und nehmen eine erste Bewertung vor. Alle Schüler bringen bitte auch ihre Lerntagebücher mit. Die Klassenlehrer bzw. Beratungslehrerin SII bilden kleine Gruppen (maximal so viele Schüler in einer Gruppe wie Tische im Raum vorhanden sind / das Abstandsgebot ist einzuhalten!!) und legen auch einen Zeitplan fest, an dem die Gruppen in der Schule eintreffen müssen. Es steht ein Zeitfenster zwischen 8 und 14 Uhr zur Verfügung. Hierüber erhalten die Schüler eine Information durch ihre Klassenlehrer bzw. Beratungslehrerin.
 
Die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung für die Abiturienten ist freiwillig, für die SchülerInnen der Klassen 10 besteht eine Unterrichtsverpflichtung. Allerdings steht es den Fachlehrern der Q2 frei, SchülerInnen auch zu Vorbereitungszwecken einzubestellen insbesondere in den Fällen, wo die LehrerInnen noch Defizite oder Klärungsbedarf sehen. Organisation und Ablauf der Vorbereitung ist einem Übersichtsplan zu entnehmen, der auf unserer Homepage alsbald veröffentlicht wird. Die KollegInnen nutzen den Begegnungstag, an dem ja alle Schüler ihrer jeweiligen Klasse / Oberstufe Q2 teilnehmen, um die organisatorischen Abstimmungen für die nächsten Tage zwecks Durchführung der Prüfungsvorbereitung bzw. des Unterrichtes in den Fächern D, E, M, vorzunehmen. Die SchülerInnen, die krankheitsbedingt verhindert sind nehmen Kontakt mit ihrem Klassen- bzw. mit dem für ihre Prüfung zuständigen Fachlehrer auf. Hierzu ist eine kurze Mitteilung per Mail an die Dienstmailadresse des jeweiligen Klassen- bzw. Fachlehrers zu schicken. Die Dienstmailadresse der LehrerInnen sind auf unserer Schulhomepage veröffentlicht. (in der Regel besteht die Mailadresse aus dem Nachnamen und dem Zusatz @ebgs.de Beispiel: wangerin@ebgs.de). Wer über keinen PC mit Mailprogramm verfügt kann seine Nachricht auch telefonisch über das Sekretariat 02064 411 30 hinterlassen. Dabei sollte eine Telefonnummer angegeben werden, die für einen telefonischen Rückruf durch den Klassen- / Beratungslehrer geeignet ist.
 
2 Wir arbeiten nach dem Lehrer-Raumprinzip,
Lehrer-Raumprinzip bedeutet: Jedem Lehrer bzw. jeder Lehrerin wird ein Unterrichtsraum zugewiesen in dem die Prüfungsvorbereitungen durchzuführen sind. Pro Raum dürfen sich maximal so viele SchülerInnen aufhalten, wie Tische im Raum stehen. Das Abstandsgebot ist strikt einzuhalten! Die Zuweisung der Räume erfolgt durch die Schulleitung und wird bis MI., 23.4. veröffentlicht. Alle LehrerInnen prüfen bitte vor Arbeitsbeginn, ob der jeweilige Unterrichtsraum mit den notwendigen Hygieneutensilien (Papierhandtücher, Seifenspender sowie ein Desinfektionsmittel) ausgestattet ist. Stoffhandtücher sind zu entfernen und dürfen nicht genutzt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass benutzte Papierhandtücher im Müllbehälter entsorgt wird, in dem sich eine Plastiktüte befindet und nicht im Unterrichtsraum herumfliegen. Mängel sind der SLG umgehend mitzuteilen.
 
3 „Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.“
Diesen Umstand sehe ich aufgrund unserer zum Teil sehr kleinen Unterrichtsräume als gegeben an und bestehe deshalb auf einer Maskenpflicht!
Für die gesamte Zeit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes gilt auf dem Schulgelände die Verpflichtung, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Wer einen solchen nicht besorgen kann, zeigt dies bitte vor dem Betreten des Schulgebäudes am Eingang an bzw. teilt es seinem Klassenlehrer / Beratungslehrer vorher mit. Ich empfehle, dass sich zunächst jeder selber um einen geeigneten Mundschutz bemüht. Wir empfehlen eine Stoffmaske, die täglich desinfiziert werden kann.
 
4 Aufhebung von Ganztag, Stundenraster und Stundenpläne
Für die Zeit der Prüfungsvorbereitung sind Ganztag, Stundenraster und Stundenpläne aufgehoben. Es gelten für die Q2 die persönlich getroffenen Abstimmungen zwischen den Prüflingen und den Prüfern, für die Klassen 10 der von der SLG veröffentlichte Sonderplan. Die Pausenzeiten werden mit dem Lehrer vereinbart und sind – bei gutem Wetter – auf dem Schulhof oder im Unterrichtsraum wahrzunehmen, bei schlechtem Wetter ausschließlich im Unterrichtsraum!
Hinweis:
Mensa, O-Raum, Betreuung, Lehrerzimmer, Flure, Bibliothek sind und bleiben geschlossen. Die Oberstufenmensa ist lediglich für den Erwerb eines Imbisskaufes oder Getränke geöffnet. Ein Menüangebot gibt es nicht. Auch ist der Aufenthalt dort nicht gestattet. Die bekannten Hygienevorschriften sind unbedingt einzuhalten! (Abstandsgebot und Anzahl der Personen in der Mensa). Die SLG wird ein Wegekonzept erstellen, das dann unbedingt beachtet werden muss.
 
Der Dienst für alle LehrerInnen erfolgt in einem Zeitfenster zwischen 8 und 14 Uhr; Pausenzeiten im Umfang von einer Stunde sind darin enthalten und individuell innerhalb des Zeitrasters zu verteilen. Die Fachlehrer der Q2 berücksichtigen bei ihren Planungen ihr jeweiliges Unterrichtsdeputat und verteilen bei einer Vollzeitstelle ihre Unterrichtsangebote auf alle Wochentage; Teilzeitkräfte entsprechend ihrem TZ-Deputat.
 
5 Dezentralisierung und Eigenverantwortlichkeit der Klassen- und FachlehrerInnen
Uns scheint dies unter den derzeitigen Bedingungen des Gesundheitsschutzes die einzig sinnvolle weil verantwortbare Vorgabe zu sein: Dezentral und eigenverantwortlich stimmen sich die Prüfungslehrer mit ihren Schülern über Inhalt, Gestaltung und Intensität der Prüfungsvorbereitung ab. Dabei sollten sich die Kollegen an den individuellen Problem- und Wunschlagen der Schüler orientieren. Für die Unterrichte im Jahrgang 10 gelten die Absprachen, die von der Jahrgangsfachgruppe zuvor festgelegt wurden. Die Kollegen benutzen bitte auch den beigefügten Schülerfragebogen und führen am Begegnungstag eine Reflexion der Phase des Homeschoolings durch. Die ausgefüllten Fragebögen, die gerne durch weitere Rückmeldungen ergänzt werden können, gehen an die Abteilungsleitungen zusammen mit einem kurzen Bericht, der mit den Schülern erstellt wird. Sie sammeln auch die Lerntagebücher ein und leiten diese an die Abteilungsleitungen weiter.
 
6 Hygieneregeln
Die Schulleitung veröffentlicht rechtzeitig vor Beginn des Schulbetriebes die geltenden Hygieneregeln nach Hygieneplan. Auf dem gesamten Schulgelände sind die Hygienevorschriften einzuhalten, insbesondere der Abstandsschutz und das Wegekonzept sind zu wahren. Bei festgestellten Mängeln / Beanstandungen ist die SLG umgehend zu informieren.
 
6 Risikogruppen Schüler / Lehrer
Die Dienstpläne für die LehrerInnen werden von der Schulleitung unter Berücksichtigung etwaiger Risikogruppenzuordnung angefertigt und in einer Liste veröffentlicht. Dabei sind die vom MSB gemachten Kriterien wie folgt einzhuhalten:
 
Lehrerinnen und Lehrer mit Vorerkrankungen
Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):
·         Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
·         Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
·         Chronische Lebererkrankungen
·         Nierenerkrankungen
·         Onkologische Erkrankungen
·         Diabetis mellitus
·         Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
 
Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.
 
Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.
Bei bestehenden Unsicherheiten über das Vorhandensein einer Vorerkrankung sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
 
Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind unabhängig von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht einzusetzen. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.
Wollen Lehrerinnen und Lehrer dieser Altersgruppe in der Schule im Präsenzunterricht freiwillig tätig werden, ist dies möglich. Eine kurze schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter ist erforderlich.
 
Lehrerinnen und Lehrer mit Schwerbehinderungen
Bei einer Schwerbehinderung – ohne Vorerkrankung und vor Vollendung des 60. Lebensjahres – ist ein Einsatz auch im Unterricht grundsätzlich möglich. Bei bestehenden Unsicherheiten sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Vertretungen der Schwerbehinderten sind einzubinden.
 
Schwangere Lehrerinnen
Aus arbeitsmedizinischen Gründen ist angesichts der derzeitigen Umstände ein Beschäftigungsverbot für eine schwangere Lehrerin auszusprechen. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden werden um entsprechende Veranlassung gebeten.
 
Pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen
Ebenfalls kein Einsatz im Präsenzunterricht erfolgt bei Lehrerinnen und Lehrern, die pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen (siehe hierzu III.1.) im häuslichen Umfeld betreuen.
Hier erfolgt der Nachweis der Betreuung eines vorerkrankten Angehörigen durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung des Angehörigen ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.
 
Vorerkrankungen und Unterrichtsteilnahme von SchülrInnen
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
 
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).
 
Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.
 
8 Räume für die Prüfungsvorbereitungen / Raumsperrungen
Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden mit dem Schulträger folgende Raumfestlegungen getroffen, die zunächst bis zum 8.5.2020 gelten:
Das Gebäude an der Goethestraße bleibt geschlossen.
Es stehen nur die Unterrichtsräume zur Verfügung, die in der Datei „Corona_Räume_4_20_Freigabe“ aufgeführt sind. Alle übrigen Räume dürfen nicht benutzt werden und bleiben deshalb geschlossen.
Sonderregelungen:
Für das Lehrerzimmer gilt ein Aufenthaltsverbot. Es darf nur zum Zweck der Postfachentleerung und des Kopierens benutzt werden, ebenso die Bibliothek. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten. Die Mensa ist für den Aufenthalt gesperrt. Das Mensateam wird ab DO. 23.4.2020 täglich einen Imbiss sowie Getränke anbieten aber kein Menüangebot. Die Mensa darf auch nur zum Zwecke des Einkaufs betreten werden. Auch hier gilt, das Abstandsgebot einzuhalten und es dürfen sich vor der Ausgabetheke nicht mehr als 5 Personen aufhalten.
 
9 Zugang zum Schulgebäude
Grundsätzlich dürfen LehrerInnen das Schulgebäude und alle frei gegeben Räume zur Erledigung dienstlicher Tätigkeiten wieder betreten. Vor Beginn der Tätigkeit haben sie sich immer zuerst im Sekretariat anzumelden und in eine Liste einzutragen. Nach Beendigung uns vor dem Verlassen des Gebäudes haben sie sich erneut im Sekretariat zu melden und in der Liste auszutragen. Im Schulgebäude wird ein Wegekonzept gelten, das unbedingt einzuhalten ist. Somit wird ein unnötiger Kontakt durch sich kreuzende Personen minimiert oder sogar unterbunden
Die Eingänge zum Hauptgebäude und zum Atrium sind geschlossen. Eine Servicekraft öffnet und schließt die Türen. Besucher (schulfremde Personen) haben sich im Sekretariat anzumelden und in eine Liste einzutragen.
 
10 Was gilt bis zur Wiederaufnahme eines normalen Schulbetriebes?
Homeschooling für Lehrer und Schüler unter Einbeziehung digitaler Möglichkeiten bleibt weiterhin das Gebot der Stunde. Für LehrerInnen gibt es dazu weitere Ausführungen in der Wochenenddienstmail.
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 8.5.2020 bzw. bis zum Beginn der Prüfungsphasen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Wangerin
Schulleiter