Wichtige Informationen der Polizei Wesel zum Umgang mit E-Scootern
E-Scooter gehören für viele Kinder und Jugendliche inzwischen zum Alltag – sei es auf dem Schulweg oder in der Freizeit. Die Polizei Wesel weist jedoch auf steigende Unfallzahlen hin und bittet Schulen sowie Eltern um besondere Aufmerksamkeit. Daher möchten wir die wichtigsten Informationen und Regeln an unsere Schulgemeinschaft weitergeben.
E-Scooter sind keine Spielzeuge
E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Maximal 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Betriebserlaubnis erforderlich („Straßenzulassung in Deutschland“)
- Versicherungspflicht – Nachweis durch ein kleines Kennzeichen, jährlich zu erneuern
- Mindestalter: 14 Jahre
- Bei jüngeren Kindern drohen Bußgelder und es kann der Versicherungsschutz erlöschen
- Eine Fahrprüfung oder ein Führerschein ist nicht nötig
- Es darf immer nur eine Person fahren – Mitnahme weiterer Personen ist verboten
Regeln im Straßenverkehr
Wie in der Elterninformation der Polizei erläutert:
- Radweg nutzen, nicht den Gehweg
- Wenn kein Radweg vorhanden ist: Straße nutzen
- Handyverbot während der Fahrt (100 € Bußgeld + 1 Punkt)
- Helmpflicht besteht nicht, wird jedoch dringend empfohlen
Alkohol und Drogen – strenge Grenzen
Die gleichen Vorschriften wie beim Auto gelten auch für E-Scooter.
Schon geringe Werte können zu hohen Strafen führen:
- Ab 0,5 ‰: 500–1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot
- Ab 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit – Führerscheinentzug und ggf. Freiheitsstrafe
- Für unter 21-Jährige und Fahranfänger*innen gilt 0,0 ‰!→ Bei Verstoß: mind. 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Probezeitverlängerung, verpflichtendes Aufbauseminar
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind
Die Polizei betont, wie wichtig Aufklärung und Rücksichtnahme sind. Ein verantwortungsvoller Umgang kann Unfälle vermeiden und schützt sowohl die Fahrenden als auch andere Verkehrsteilnehmende.
Die vollständigen Infomaterialien stehen auch auf der Website der Polizei Wesel zur Verfügung.

