Nutzungsordnung

Neue Handynutzungsordnung an der EBGS 

Zu Beginn dieses Schuljahres tritt an unserer Schule eine einheitliche Handynutzungsordnung in Kraft. Sie gilt für alle Jahrgänge und verfolgt das Ziel, ein konzentriertes und störungsfreies Lernen zu ermöglichen.

  • Jahrgänge 5 – 6: Die Handys werden morgens abgegeben und verbleiben für den gesamten Schultag in der Handygarage. Eine Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft möglich (z. B. für Projekte oder im Notfall).
  • Jahrgänge 7 – 10: Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde werden die Handys ausgeschaltet oder in den Flugmodus versetzt und in der Handygarage des jeweiligen Klassen- bzw. Fachraumes deponiert. Am Ende der Stunde können die Geräte wieder an die SchülerInnen ausgegeben werden.
  • Oberstufe (Sek. II): Auch hier gilt: keine Handynutzung während des Unterrichts. Die Geräte bleiben in der Handygarage und dürfen nur mit Genehmigung der Lehrkraft (z. B. zur Recherche) genutzt werden. Wer absichtlich dagegen verstößt, muss mit schulischen Maßnahmen rechnen.
  • Allgemein: Die Schule übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Handys. Jede/r SchülerIn trägt die Verantwortung für das eigene Gerät.

Mit dieser Regelung wollen wir den Schulalltag klar strukturieren und gleichzeitig Mediennutzung dort ermöglichen, wo sie sinnvoll und pädagogisch eingebunden ist.